Im Trauerfall kommen viele Fragen auf die Hinterbliebenen zu.
Wir geben Ihnen hier einen ersten Überblick über die benötigten Familienpapiere. Auch wie ein Vertrag mit uns zustande kommt erklären wir Ihnen.
Einige Fragen die uns oft von Angehörigen gestellt werden haben wir für Sie zusammengefasst.
Wir stehen Ihnen helfend und beratend zu Seite damit sie die für sie richtigen Entscheidungen treffen können.
Sie können uns jederzeit rund um die Uhr unter unserer Rufnummer 0151 / 532 964 86 erreichen.
Eine ledige Person ist verstorben:
Eine verheiratete Person ist verstorben:
Eine Person ist verstorben, die eine Lebenspartnerschaft geschlossen hat:
Eine geschiedene Person ist verstorben:
Eine verwitwete Person ist verstorben:
Alle Familienpapiere werden zur Beurkundung im Original benötigt. Sie erhalten die Familienpapiere nach der Beurkundung mit den von Ihnen gewünschten Sterbekurkunden von uns zurück.
Sie können uns im Trauerfall jederzeit telefonisch erreichen, um Ihre ersten Fragen zu klären.
Haben Sie sich bei einem Sterbefall in Hamburg für ein Bestattungspaket zu Festpreisen entschieden, dann drucken Sie bitte das jeweilige Auftragsformular aus. Schicken oder mailen Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Formular zu. Sobald Sie dieses von uns unterschrieben zurückerhalten haben, ist der Vertrag zustande gekommen.
Wenn Sie individuell zusammengestellte Bestattungsdienstleistungen bei uns angefragt haben bzw. es um einen Sterbefall außerhalb von Hamburg geht, erhalten Sie zunächst von uns eine individuelle Kostenaufstellung. Wenn Sie mit der Kostenaufstellung einverstanden sind, übersenden wir Ihnen einen individuellen Bestattungsvertrag per E-Mail oder Post. Sobald Sie uns diesen unterschrieben per E-Mail oder Post zurückgeschickt haben, ist auch dieser Vertrag zustande gekommen.
Sollten Sie beim Ausfüllen des Auftragsformulares Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder auch per E-Mail jederzeit zur Verfügung. Wir unterstützen Sie, damit der Prozess für Sie so einfach wie möglich ist.
Was passiert, wenn ich benötigte Familienpapiere nicht habe?
Gerne übernehmen wir für Sie die Beantragung der fehlenden Familienpapiere bei den zuständigen Ämtern. Die Gebühren der Ämter für die Ausstellung der Urkunden müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. Für unseren Aufwand bei der Nachbeantragung berechnen wir einmalig 50,00 €.
Kann ich Leistungen dazu buchen?
Wenn möglich, setzen wir Ihre Wünsche gerne um und unterbreiten Ihnen ein entsprechendes Preisangebot. Falls wir Ihnen nicht direkt weiterhelfen können, vermitteln wir auf Wunsch den Kontakt zu unseren Partnerinstituten.
Darf ich die Urne / Asche mit nach Hause nehmen?*
In den deutschen Bestattungsgesetzen wird die sogenannte Friedhofspflicht, bzw. der Friedhofszwang gesetzlich vorgeschrieben. Der Friedhofszwang legt fest, dass Urnen auf einem Friedhof, einem Friedwald oder im Meer beigesetzt werden müssen. Es ist daher in Deutschland nicht erlaubt die Urne/Asche mit nach Hause zu nehmen. Lediglich für das Bundesland Bremen gibt es eine anders lautende gesetzliche Regelung.
Kann ich ein Erbe ausschlagen?*
Grundsätzlich kann das Erbe ausgeschlagen werden, allerdings nur innerhalb der ersten sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Todes- /Erbfalles. Erfolgt die Erbausschlagung nicht innerhalb dieser Frist, gilt das Erbe als angenommen. Nur ein Notariat oder ein Nachlassgericht kann die Erbausschlagung vornehmen.
Bleibe ich bestattungspflichtig auch wenn ich das Erbe ausgeschlagen habe?*
In Hamburg ist die Bestattungspflicht im § 10 des Hamburger Bestattungsgesetztes geregelt. Auch bei Ausschlagung des Erbes entfällt die Bestattungs- und Kostentragungspflicht nicht. Die gesetzliche Verpflichtung der Angehörigen eine Bestattung für ihre verstorbenen Angehörigen in Auftrag zu geben und die Bestattungskosten zu tragen, bleibt auch bei einer Erbausschlagung weiter bestehen.
Wer ist nach dem Hamburger Bestattungsgesetz Angehöriger?*
*Hinweis
Wir übernehmen keine Rechtsberatung. Auch wenn wir unsere Aussagen nach besten Wissen treffen, können sich gesetzliche Bestimmungen ändern oder in Ihrer Region anders sein. Wenn Sie Rechtsfragen rechtsverbindlich klären möchten, sollten Sie eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
© Copyright. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.